Die Rechtsanwaltskanzlei Baumgärtner Pasemann Ruppert wurde 1983 gegründet. Unser Kanzleisitz befindet sich in Zirndorf, Landkreis Fürth (Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen).
Rechtsanwältin Marga Baumgärtner, Rechtsanwalt Kai Pasemann, Rechtsanwalt Michael Ruppert sowie Rechtsanwältin Kristina Heyder-Eißfeld sind in ausgewählten Rechtsgebieten tätig. Wir zeichnen uns aus durch fachliche Kompetenz, langjährige Erfahrung und Freude am Beruf. Sorgfältige, vorausschauende Problemanalyse, Konflikterkennung und Strategieentwicklung ist ebenso unsere Stärke wie kreatives Denken und schnelles Reagieren. Unter Berücksichtigung der Faktoren “Chance – Risiko – Kosten – Nutzen” stimmen wir mit unseren Klienten die individuelle Taktik ab.
Durch unsere Beauftragung wird ein voreiliges und unüberlegtes Nachgeben ebenso vermieden wie das Führen unsinniger und kostenintensiver Prozesse.
Teamwork ist uns für die fachübergreifende Bearbeitung “Ihres Falles” wichtig. Aufgrund der jeweiligen Spezialisierung stellt die gegenseitige Kommunikation und der ständige gedankliche Austausch einen unverzichtbaren Beitrag für unseren Erfolg dar.
Als moderne Dienstleister bieten wir unseren Mandanten eine individuelle und serviceorientierte Betreuung mit ausführlicher Kostentransparenz.
Anwälte
Marga Baumgärtner
Anwältin
SCHWERPUNKTE
- Ehe- / Familienrecht
- Erbrecht
- Baurecht
- Versicherungsrecht
- Immobilien- / Grundstücksrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Kai Pasemann
Anwalt
SCHWERPUNKTE
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Miet- / Wohnungseigentumsrecht
- Baurecht
- Markenrecht
- Urheberrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht / Immobilien im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- / Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein
Michael Ruppert
Anwalt
SCHWERPUNKTE
- Ehe- / Familienrecht
- Erbrecht
- Medizinrecht
- Vertragsrecht
- Schadensrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein
Kristina Heyder-Eißfeld
Angestellte Anwältin
SCHWERPUNKTE
- Miet- und Pachtrecht
- Schadensrecht
- Verkehrsrecht
- Ehe-/Familienrecht
- Verwaltungsrecht
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht / Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Anwälte
Grundlage einer vertrauensvollen und kontinuierlichen Zusammenarbeit ist der direkte und persönliche Kontakt zu unseren Klienten.Bewusst vermeiden wir Kanzleizusammenschlüsse mit der damit einhergehenden Anonymität mancher “Law Firms”.
Da unser Beruf durch Rechtsprechung, Gesetzgebung und neu entstehende Rechtsgebiete einem stetigen Wandel unterliegt, ist es uns wichtig, dieser Weiterentwicklung stets zu entsprechen. Ständige Fortbildung ist daher für uns und das gesamte Kanzleiteam selbstverständlich.
Motivierten Studenten, Rechtsreferendaren und Rechtsanwaltsfachangestellten bieten wir regelmäßig anspruchsvolle Ausbildungsplätze an.
Unser umfassendes Beratungsangebot wird optimiert durch unsere Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und europäischen Rechtsanwaltskanzleien.
Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Freiberufler, Handwerksbetriebe und mittelständische Unternehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei Baumgärtner Pasemann Ruppert vertritt Sie vor jedem deutschen Gericht (soweit gesetzlich zulässig).
Philosophie
Kompetenzen
- Arbeitsrecht
- Baurecht
- Ehe- / Familien- / Scheidungsrecht
- Erbrecht
- Inkasso / Vollstreckungsrecht
- Markenrecht
- Medizinrecht
- Miet- / Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Weitere Kompetenzen
Arbeitsrecht
Bewusst vertreten wir “beide Seiten”, also Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Das Verhältnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien ist eine sehr spezielle Verbindung und fordert vom Juristen neben fundiertem Fachwissen auch Fingerspitzengefühl. Arbeitsrechtliche Maßnahmen des Arbeitgebers oder sogar der Verlust des Arbeitsplatzes haben für den Arbeitnehmer weitreichende Auswirkungen. Der Arbeitgeber ist wiederum auf den ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf und auf die Verlässlichkeit seiner Beschäftigten angewiesen, um unternehmerisch erfolgreich zu sein.
Wir unterstützen Sie z.B. in folgenden Bereichen:
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen, Lohn und Gehalt, Sozialabgaben, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, Urlaub, Urlaubsgeld, Arbeitnehmerhaftung, Mobbing, Abmahnungen, Kündigungen, Änderungskündigungen, Kündigungsschutz, Kündigungsfolgenvereinbarungen, Aufhebungsverträge und Abfindungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitslosengeld und Sperrzeit, Betriebsübergänge, Sozialpläne, Betriebsverfassungsrecht.
Baurecht
Wir vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmer, Bauträger und Handwerksfirmen.
Aufgrund langjähriger Betreuung von Architekten, Statikern, Bauträgern, Bauunternehmen und Handwerksfirmen können wir neben der kompetenten juristischen Beratung auch auf ein fundiertes technisches Verständnis zurückgreifen.
Warum erst das Kind in den Brunnen fallen lassen: Bereits die frühzeitige Hinzuziehung eines juristischen Fachmanns und die Prüfung von Bauverträgen vor Unterschriftsleistung reduziert das Risiko von kostenträchtigen Baustreitigkeiten. Mängel am Bau können für den Bauherrn gravierende (wirtschaftliche) Folgen haben. Unberechtigte Einbehalte (bspw. wegen angeblicher Mängel) führen wiederum für den Bauunternehmer, Handwerker oder sonstigen Auftragnehmer zu finanziellen Außenständen, gleichwohl er seine Leistung erbracht hat.
Schnelles Handeln ist ebenso gefragt wie exakte Kenntnisse des Werkvertragsrechts und der VOB.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich bspw. auf folgende Bereiche:
Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Nachbesserung, Minderung, Schadenersatz, Sicherungseinbehalt, selbständiges Beweisverfahren, Kündigung des Bau- / Werkvertrages, Abnahme, Abrechnung, Vergütung, Verzug, Vertragsstrafe, Vertragsnachträge, Baubehinderungen, Baustillstand, Verjährungsproblematiken, Bürgschaften.
Ehe- / Familien- / Scheidungsrecht
Die Trennung innerhalb einer Familie hat massive Auswirkungen in persönlicher und finanzieller Hinsicht und stellt für alle Beteiligten eine Krise dar, dies zunächst einmal unabhängig davon, “wer, wen, warum” verlässt.
Es bestehen viele Fragen und Ängste:
“Was ist mit meiner wirtschaftlichen Existenz ?”,
“Wer muss was bezahlen ?”,
“Was wird aus Immobilie und Firma ?”,
“Wer trägt die Schulden ?”
und v.a.:“Was wird mit den Kindern ?“.
Hinzu kommen oftmals starke Emotionen, so dass das Ehe- Familien- und Scheidungsrecht ein Betätigungsfeld ist, in dem wir nicht nur als Jurist gefordert sind. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder zwischen den Stühlen stehen und die Eltern (bewusst oder unbewusst) ihren Streit auf dem Rücken der Kleinen austragen.
Ziel unserer Beauftragung ist zunächst die Erarbeitung eines außergerichtlichen Konzeptes zur einvernehmlichen Klärung der anstehenden Fragen, um für unsere Klienten kurzfristig und kostensparend Sicherheit zu schaffen. Ein Gespräch mit den Beteiligten am “runden Tisch” kann dabei ein gangbarer Weg sein.
Gleichzeitig vertreten wir aber kompromisslos unsere Klienten in streitigen Gerichtsverfahren, um Ansprüche durchzusetzen oder um überzogene Forderungen zu blocken.
Wir reden Klartext, wenn wir den Eindruck haben, voreilige Vergleiche sollen nur “zur Gewissenberuhigung”, “um des lieben Friedens willen” oder wegen “(vermeintlich) hoher Kosten” geschlossen werden.
Denn: Schnellschüsse in Form wenig durchdachter, ungenügend vorbereiteter oder sogar unausgewogener Verträge rächen sich später.
Wichtig ist die frühestmögliche vorausschauende Weichenstellung, sei es durch Abschluss eines auf Sie zugeschnittenen Ehevertrages “in guten Zeiten” oder durch die rechtzeitige strategische Beratung im Vorfeld einer beabsichtigten Trennung oder Scheidung. Die Praxis zeigt, dass auch eine Trennung gut vorbereitet sein mag, um eine gute Ausgangs- und Verhandlungsbasis zu schaffen.
Das Ehe- Familien- und Scheidungsrecht ist eines der umfassendsten Rechtsgebiete, da regelmäßig Verknüpfungen zum Arbeitsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht usw. bestehen.
In unserer Kanzlei hat sich die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachleute aus den jeweiligen Rechtsgebieten bewährt, wobei natürlich “Ihr Rechtsanwalt” immer Ihr Ansprechpartner bleibt.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Beratung vor der Eheschließung, Gestaltung von Eheverträgen
- Scheidungsverfahren und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, sonstiger Verwandtenunterhalt)
- Abänderung von bestehenden Unterhaltstiteln
- Vermögensauseinandersetzung
- Zugewinnausgleich, Güterrecht
- Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)
- Umgangsrecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht
- Hausratsverfahren
- Zuweisung der ehelichen Wohnung
- Gewaltschutzverfahren (bei körperlichen Übergriffen)
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- eingetragene Partnerschaft (betrifft gleichgeschlechtliche Beziehungen)
- Gestaltung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsvollmachten, Generalvollmachten
Erbrecht
Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Prüfung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten und Erbverträgen. Die Schwierigkeit, ein wasserdichtes Testament zu verfassen, bleibt oftmals unerkannt. Die Praxis zeigt, dass trotz intakter familiärer Verhältnisse und entgegen der Erwartung des Testierenden zwischen den Bedachten Spannungen entstehen können, wenn es um wirtschaftliche Belange geht bzw. wenn sich einzelne Beteiligte benachteiligt sehen. Um daher zu verhindern, dass “Ihre Lieben” später im Fall des Falles aufgrund mehrdeutiger, fehlerhafter Testamente das Vermögen “verprozessieren”, das Sie ihnen eigentlich zukommen lassen wollten, ist eine auf Ihre Wünsche zugeschnittene Beratung ebenso unverzichtbar, wie eine klare und rechtlich fundierte Umsetzung Ihrer Vorstellungen. Testamentsgestaltung ist Maßarbeit !
Wir entwerfen für Sie Verträge zur lebzeitigen Übertragung von Vermögen, z.B. von Immobilien.
Steuerliche Problematiken sind ebenso wichtig wie die Absicherung des Übergebers, bspw. durch den Vorbehalt spezieller Rückforderungsansprüche.
Weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie bei der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnissansprüchen. Gerade streitige Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsverfahren können aufgrund bestehender Auskunftsansprüche oder aufgrund von unterschiedlichen Vermögensbewertungen langatmig und kostenintensiv sein (Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Rechtsanwaltskosten). Im Interesse unserer Klienten behalten wir daher stets die “Kosten – Nutzen – Relation” im Auge.
Im Übrigen beraten wir unsere Klienten bezüglich aller sonstigen erbrechtlichen Themen wir Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Enterbung, Erbscheinsverfahren, Testamentsvollstreckung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung.
Inkasso / Vollstreckungsrecht
Sie haben Ihre Leistung erbracht und warten auf Ihr Geld ?
Offene Forderungen und schlechte Zahlungsmoral sind für Sie mehr als ein bloßes Ärgernis.
Wir übernehmen die Geltendmachung und Einziehung Ihrer Außenstände bei transparenten Kosten:
- Mahnungen
- Mahnverfahren / gerichtliche Geltendmachung
- Zwangsvollstreckung
- Pfändungen
- Durchsuchungsbeschlüsse / Haftbefehle
- Eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid)
Gerade wenn die Zahlungsunfähigkeit seitens des Schuldners behauptet wird, ist es uns wichtig, das „Kosten – Nutzen – Verhältnis“ im Griff zu haben: Wann rechnen sich Vollstreckungsmaßnahmen ? Hat der Schuldner entgegen seinen Angaben Vermögen ? Wie komme ich an verstecktes oder veräußertes Vermögen des Schuldners ?
Markenrecht
Wir betreuen Sie rund um das Thema „Markenrecht“, führen für Sie Marken – Recherchen durch und melden Ihre Marke beim Patent- und Markenamt an.
Zudem vertreten wir Sie in jeder Art von markenrechtlicher Auseinandersetzung.
Eine Marke ist dabei ein beim Patent- und Markenamt eingetragenes Kennzeichen für Waren und Dienstleistungen. Es können beim Deutschen Patent- und Markenamt Wörter, Wortkombinationen, Bilder, Wort – Bild – Kombinationen, Zeichen, dreidimensionale Formen, akustische Signale u.a. als Marke angemeldet werden. Unternehmensbezeichnungen sind ebenfalls markenrechtlich geschützt und sind als Marke anmeldbar (für die entsprechenden Waren und Dienstleistungen). Der Benutzer einer eingetragenen Marke darf dies im geschäftlichen Verkehr durch Anbringung eines „®“ zum Ausdruck bringen.
Medizinrecht
Im Bereich des Medizinrechts liegt unser Schwerpunkt u.a. im Arzthaftungsrecht: Liegt ein relevanter Behandlungsfehler oder eine sog. schicksalhafte Komplikation vor, gibt es Aufklärungs- oder Dokumentationsfehler oder sonstige ärztliche Pflichtverstöße ?
Medizinische Kunstfehler können gravierende Folgen haben und das gesamte Leben verändern, auch wirtschaftlich. Schmerzen, Ängste und Unsicherheit belasten den Patienten. Unsere Tätigkeit umfasst die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Arzt, wir nehmen für Sie Einsicht in die Patientenakten, unterstützen Sie bei der Durchführung von Schlichtungsverfahren und beraten Sie bzgl. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, Beweislast, Beweislastumkehr, Kausalitätsproblematiken, Bewertung von Gutachten sowie Kosten und Kostenrisiko.
Regelmäßiger Anspruchsgegner ist die Haftpflichtversicherung des Arztes, die aufgrund ihrer Kapitalausstattung kostenintensive Verfahren weniger fürchtet. Umso wichtiger ist die intensive und umfassende Beratung des Klienten, inwieweit Versicherungen berechtigte Ansprüche blocken bzw. ob außergerichtliche Abfindungsangebote der Versicherungen realistisch oder indiskutabel sind.
Wir vertreten die Ärzteschaft z.B. in Haftungsfällen, bei Auseinandersetzungen mit der KV oder in Disziplinarverfahren
Miet- / Wohnungseigentumsrecht
Ob Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis: Die gesetzlichen Vorschriften sind komplex und werden durch umfassende Rechtsprechung ausgefüllt und ergänzt, so dass Sie zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen eines erfahrenen Mietrechtlers bedürfen. Unsere Kanzlei vertritt seit vielen Jahren Mieter, Vermieter, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften in folgenden Bereichen:
Mietrecht:
- Gestaltung von Mietverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Kündigungen
- Ausstehende Mietzahlungen
- Nebenkostenabrechnungen
- Schönheitsreparaturen
- Instandhaltung und Instandsetzung
- Modernisierungsmaßnahmen
- Mieterhöhungen
- Mietmängel
- Mietminderungen
- Schadensersatzforderungen
- Kaution / Mietsicherheiten
WEG – Recht:
- Einberufung, Durchführung und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung
- Materielle Prüfung von Beschlüssen
- Beschlussanfechtungen
- Prüfung von Teilungserklärungen
- Prüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Ansprüche der Wohnungseigentümer untereinander
- Erstellung und Prüfung von Hausverwalterverträgen
- Ansprüche der Hausverwalter
Verkehrsrecht
Nur die präzise und stets aktualisierte Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften und der umfassenden Rechtsprechung gewährleistet Ihre erfolgreiche Interessenwahrnehmung. Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen und vertritt namhafte Autohäuser und Mietwagenfirmen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts:
- Fahrzeugschaden, Reparaturkosten, Minderwert, Abschlepp- und Bergungskosten, Gutachterkosten, An- und Abmeldekosten, Höherstufungsschaden, Unfallkostenpauschale
- Fahrzeugausfallschaden, insbesondere Mietwagenkosten und Nutzungsausfallentschädigung
- Personenschaden, Schmerzensgeld, Rentenansprüche, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Unterhaltsschaden
- Bußgeldsachen / Ordnungswidrigkeiten
- Verkehrsstrafrecht
- Führerscheinsachen
- Medizinisch – Psychologische Untersuchung (MPU)
Weitere Kompetenzen
Über die benannten Rechtsgebiete hinaus beraten und vertreten wir Sie kompetent in folgenden ausgewählten Bereichen:
Allgemeines Zivilrecht, Schadensrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Pachtrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht.
Aktuelles
Kooperationen
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