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Neues im Arbeitsrecht

-Der Mindestlohn beträgt nunmehr 12,82 € brutto.
-Arbeitszeugnisse können mit Zustimmung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.
-Ebenso wie ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag kann auch die Regelaltersrentenbefristung in Textform vereinbart werden.
-Der Leistungszeitraum für das Kinderkrankengeld beträgt nunmehr 15 Tage pro Kind und Elternteil beziehungsweise 30 Arbeitstage für Alleinerziehende, längstens für insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil beziehungsweise 70 Arbeitstage für Alleinerziehende (§ 45 IIa SGB).