Keine Entgelfortzahlung bei entzündetem Tattoo
Das LAG Schleswig-Holstein hat zum Az.: 5 Sa 284a/24 am 22.05.2025 geurteilt, dass einer Arbeitnehmerin, deren Tätowierung sich entzündete, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.
Das LAG Schleswig-Holstein hat zum Az.: 5 Sa 284a/24 am 22.05.2025 geurteilt, dass einer Arbeitnehmerin, deren Tätowierung sich entzündete, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.