Zum Hauptinhalt springen
Hotline: 0911 609676 | Mail: ra@juranavigator.de 

Keine Entgelfortzahlung bei entzündetem Tattoo

Das LAG Schleswig-Holstein hat zum Az.: 5 Sa 284a/24 am 22.05.2025 geurteilt, dass einer Arbeitnehmerin, deren Tätowierung sich entzündete, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat.