Austauschfrist für alte Kachel – und Kaminöfen am 31.12.2024
Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 dürfen nur noch bis Ende diesen Jahres betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV entsprechen. Somit können auch in Zukunft alle Feuerstätten, die im Handel gekauft werden können uneingeschränkt in Zukunft betrieben werden.