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01.06.2023

OVG Münster: Fahrtenbuchauflage für Halter rechtswidrig

Bei unzureichenden Ermittlungsmaßnahmen ist eine Fahrtenbuchauflage rechtswidrig, so das OVG Münster im Urteil vom 31.05.2023, Az.: 8 A 2361/22. Eine Fahrtenbuchauflage komme nur in Betracht, wenn die Täterfeststellung nach einem Verkehrsverstoß unmöglich oder unzumutbar ist. Das sei nicht der Fall, wenn die Umstände dafür sprechen, dass der Täter ein am selben Wohnsitz lebendes Familienmitglied ist.